Umzugs-Komplettservice
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Umzugs-Komplettservice

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Beamtenumzüge/Umzug nach BUKG in Nürnberg

Wenn Pfarrer/Kirchendiener, Beamte oder Zivilangestellte im Auftrag der öffentlichen Hand an einen anderen Ort versetzt werden, erfolgt die Erstattung der Kosten für den notwendig gewordenen Umzug nach dem Bundesumzugskostengesetz oder dem Bayerischenumzugskostengesetz.

Durch unsere langjährige Erfahrung mit den Behörden sind wir mit dem Umgang bestens vertraut.

Wir übernehmen im Rahmen der Vorgaben von Serviceleistung gerne auch das Ein-und Auspacken, Möbelmontage, Küchenab- und -einbau mit neuer Arbeitsplatte, Anbringen von Regalen, Lampen und Bildern.

Vertrauen Sie ihrem Fachmann mit Tradition und langjähriger Erfahrung.

Gerne beraten wir Sie vor Ort!


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